Am 3. Juli vor zehn Jahren hatte sich die „Mutter des Mindestlohns“, die damalige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, durchgesetzt. Der Deutsche Bundestag hatte trotz Kritik seitens der FDP, der Linken und den Grünen mit nur 61 Gegenstimmen das Tarifautonomiestärkungsgesetz verabschiedet. Die KAB Deutschlands hatte über ein Jahrzehnt sich für die Einführung eines Mindestlohns, wie er in vielen Europäischen Ländern bereits umgesetzt war, stark gemacht.
Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik
Als Entscheidung mit historischer Tragweite haben Redner aller Fraktionen die Zustimmung des Bundestages zur Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland ab 2015 gewürdigt. „Zehn Jahre streiten wir uns nun über das Für und Wider eines Mindestlohns und jetzt kommt er, und das ist ein Meilenstein in der Arbeits- und Sozialpolitik der Bundesrepublik“, betonte Nahles damals. Der FDP-Politiker Christian Lindner, heutiger Bundesfinanzminister, hatte damals den „Mindestlohn als soziale Fassade“ abgelehnt. Auch die Kritik von Arbeitgeberverbänden hatte sich nicht bewahrheiten. Im Gegenteil, Wirtschaftsinstitute belegten die positive Wirkung.
15 Euro: KAB unterstützt Kanzler Scholz
Über vier Millionen Menschen, vorwiegend Frauen, profitieren seitdem von der Mindestlohnregelung, der seit Beginn von 8,50 Euro brutto pro Stunde auf derzeit 12,41 Euro angehoben wurde. Bei einer 40-Stunden-Woche liegt der Bruttoverdienst mit Mindestlohn bei etwa 2.150 Euro im Monat.
Angesichts der Teuerung bei den Lebenshaltungskosten setzt die KAB für eine Erhöhung auf 15 Euro pro Stunde ein. „Deutschland muss endlich die EU-Regelungen für die Festsetzung des Mindestlohns umsetzen. Denn wer Vollzeit arbeitet, muss von seinem Lohn leben können“, fordert KAB-Bundesvorsitzender Luttmer-Bensmann. Die KAB unterstützt daher die Forderung von Kanzler Olaf Scholz, den Mindestlohn auf 15 Euro anzuheben.