30 Jahre Arbeitszeitgesetz: Arbeitende wollen klare Arbeitzeiten

30 Jahre Arbeitszeitgesetz sind Anlass den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stärker in den Blick zu nehmen.

Die Krankmeldungen steigen mit den Arbeitsbelastungen, die sich in den letzten Jahren in allen Branchen erhöht hat. Dies betont die KAB Deutschlands aus Anlass des Jubiläums des deutschen Arbeitsszeitgesetzes, das heute vor 30 Jahren in Kraft getreten ist. Das Arbeitszeitgesetz ist sei ein sehr wichtige Grundlage für den gesundheitlichen Schutz der Arbeitenden. Dieser Gesundheitsschutz beinhaltet nicht nur die tägliche Arbeitszeit sowie die wöchtentliche Arbeitszeit, sondern stelle mit dem ausdrücklichen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Sonntagsarbeit auch einen sozialen und gesellschaftlichen Aspekt da. Der erwerbsarbeitsfreie Sonntag, der in Artikel 1, Abschnitt 3 des Arbeitszeitgesetzes ausdrücklich geregelt ist, ermögliche die gesellschaftliche Teilhabe der arbeitenden Bevölkerung.

 

Ohne Sonntag ist kein Staat zu machen

Die KAB Deutschlands setzt sich daher auf Länder-, Bundes- und europoäischer Ebene für den Erhalt des arbeitsfreien Sonntags ein. Ohne Sonntag ist kein Staat zu machen, so die Devise des katholischen Sozialverbandes, der sich mit Gewerkschaften und anderen Verbänden in der Allianz für den freien Sonntag zusammengeschlossen hat. Die KAB appelliert daher an die Politik, den Sonntagsschutz, der im Grundgesetz sowie im Arbeitszeitgesetz ausdrücklich verankert ist, nicht kurzfristig  wirtschaftlichen Interessen zu opfern.

Beitrag von Dr. Astrid Deusch: Dreißig Jahre Arbeitszeitgesetz

 

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