KAB beschließt Forderung nach höherer Lohnuntergrenze

Die Delegierten des Bundesausschusses der KAB Deutschlands fordern die Anhebung der gesetzlichen Lohnuntergrenze auf 14,09 Euro brutto pro Stunde.

Auf der jüngsten Sitzung des Bundesausschusses stimmten die Vertreterinnen und Vertreter der KAB-Diözesanverbände mit großer Mehrheit für die Anpassung des Mindestlohns an den Durchschnittslohn. Die Erhöhung um von 13,69 Euro um 40 Cent ergibt sich aus dem Durchschnittseinkommen im produzierenden Gewerbe und dem Dienstleistungsbereich. Der Durchschnittslohn hat sich laut dem Statistischen Bundesamtes im Jahr 2019 auf 3994 Euro brutto pro Monat erhöht. Da sich allgemein bei der Berechnung der Armutsschwelle sich an sechzig Prozent des Durchschnittlohnes orientiert wird, ergibt sich bei einer Wochenarbeitszeit von 39,1 Stunden ein Stundenlohn von 14,09 Euro.

Mindestlohn direkt an Lohnsteigerung anpassen

Damit liegt die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung mit ihrer Forderung vier Euro und neun Cent über dem derzeitigen Mindestlohn von 9,50 Euro. Eine drastische Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro fordern auch Gewerkschaften und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Die KAB hatte im letzten Jahr mit der bundesweiten Kampagne "Kenn deinen Wert!" und einer Petition an Hubertus Heil die Forderung nach einem armutsfesten Mindestlohn in die politische Debatte eingebracht.

Zudem haben sich die Delegierten des KAB-Bundesausschuss dafür ausgesprochen, dass der Mindestlohn "regelmäßig an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst wird". Eine automatische und direkte Anpassung an die Lohnentwicklung und der Armutsgrenzen würde den Auftrag der Mindestlohn-Kommission klar beschreiben. 

Die KAB steht für faire Löhne und eine armutsfeste Lohnuntergrenze. Foto:Blöcher

Auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will den derzeitigen Mindestlohn von 9,50 Euro brutto kräftig erhöhen auf mindestens 12 Euro. Foto. Rabbe

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