Gleiche Wettbewerbsregeln fördern Sonntagsschutz

Gleiche Wettbewerbsregeln fördern Sonntagsschutz

Fachtagung der „Allianz für den freien Sonntag“ in Rheinland-Pfalz

Mainz. Voraussetzung für „einen starken rechtlichen Sonntagsschutz ist eine starke Gesetzgebung im Blick auf fairen Wettbewerb für Unternehmer während der Werktage und für einen gerechten auskömmlichen Lohn für Arbeitnehmer unter der Woche“. Dies umzusetzen, sei jedoch „unter den Vorzeichen der Globalisierung und der Digitalisierung sicher eine wahre Herkulesaufgabe“, sagte Dr. Ralf Stroh vom Zentrum für Gesellschaftliche Verantwortung der Evangelischen Kirchen in Hessen und Nassau (EKHN) am Donnerstag, 27. Oktober, im Erbacher Hof in Mainz.

Weiter sagte Stroh: „Ich finde, wenn die Allianzen für den freien Sonntag diese Perspektive öffentlich mit in den Fokus ihres Engagements rücken, sollten sie auch eine attraktive Adresse für Unternehmer sein und für alle anderen, die derzeit noch über die Allianzen den Kopf schütteln und sie als Gegner und nicht als Partner wahrnehmen.“ Stroh sprach bei der Fachtagung „Zeit ist unbezahlbar. Der Sonntagsschutz jenseits von Angebot und Nachfrage“. Sein Vortrag stand unter der Überschrift „Leben ist mehr als Angebot und Nachfrage - Argumente für den Sonntagsschutz jenseits von Ökonomie und Rechtsprechung“.

Stroh stellte ausführlich das bis heute maßgebliche Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Sonntagsschutz aus dem Jahr 2009 vor. Als wesentliche Begründungen seien darin benannt: „Sonn- und Feiertagsschutz sind notwendig zur körperlichen Erholung und zur Erhaltung der Gesundheit sowie aufgrund des grundgesetzlich gebotenen Schutzes von Ehe und Familie.“ Ein neuer Aspekt sei damals gewesen, dass das Urteil, „das Leben jenseits von Angebot und Nachfrage in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt und als Grundlage des gesellschaftlichen Wohls identifiziert“. Wörtlich heißt es im Urteil: „Der Sonn- und Feiertagsgarantie kann schließlich ein besonderer Bezug zur Menschenwürde beigemessen werden, weil sie dem ökonomischen Nutzendenken eine Grenze zieht und dem Menschen um seiner selbst willen dient.“ Damit habe das Gericht deutlich gemacht, „dass wirtschaftliche und ökonomische Interessen sowie die Interessen von Konsumenten nicht die einzigen Bedürfnisse und Interessen sind, die bei der Gestaltung des gesellschaftlichen Miteinanders zu berücksichtigen und rechtlich zu schützen sind“, betonte Stroh.

Jürgen Vogel, Geschäftsführer für den Bereich Standortpolitik bei der Industrie und Handelskammer (IHK) Pfalz, machte in seiner Einführung deutlich, dass die Unternehmer nicht sehr weit von der ‚Allianz für den freien Sonntag’ entfernt seien. „Uns geht es bei diesem Thema vor allem um Gerechtigkeit.“ Es sei notwendig, die zahlreichen Ausnahmeregelungen in Rheinland-Pfalz zu reduzieren, um gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Besonders regionale Ausnahmeregelungen wie in Zweibrücken oder Hausenstein seien aus Sicht der IHK nicht in Ordnung: „Alle Unternehmen sollten die gleichen Chancen haben.“ Die IHK trete dafür ein, dass verkaufsoffene Sonntage „etwas Besonderes“ bleiben müssten und plädiere dafür, „an den vier möglichen verkaufsoffenen Sonntagen pro Kommune festzuhalten“.

Anschließend entstand eine lebhafte Podiumsdiskussion, die von Dr. Uwe Beck, Senderbeauftragter der katholischen Kirche beim Südwestrundfunk (SWR) und Leiter der Abteilung Katholische Rundfunkarbeit im Bischöflichen Ordinariat Mainz, moderiert wurde. Der Programmpunkt stand unter der Überschrift „Welches Gewicht haben nichtökonomische Argumente in der Politik?“.

Der Sprecher der Allianz für den freien Sonntag in Rheinland-Pfalz, Manfred Thesing, Vorsitzender des Katholikenrates im Bistum Trier, hatte die rund 30 Teilnehmer im Madeleine Delbrêl-Raum des Erbacher Hofes begrüßt. Weitere Referenten waren Rechtsanwalt Dr. Friedrich Kühn aus Leipzig, Horst Gobrecht von der Gewerkschaft ver.di in Darmstadt sowie Erwin Helmer von der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung in München.

Veranstalter war die Allianz für den freien Sonntag in Rheinland-Pfalz. Die landesweite kirchliche und gewerkschaftliche Initiative setzt sich für die Einhaltung des Sonn- und Feiertagsschutzes und die Begrenzung der Ladenöffnungszeiten ein. Von Seiten des Bistums Mainz gehören der Katholikenrat, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und das Referat Berufs- und Arbeitswelt zu den Trägerorganisationen der Allianz für den freien Sonntag in Rheinland-Pfalz.

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