Bischof Wilhelm Emmanuel Freiherr von Ketteler

Bischof Wilhelm Emmanuel Freiherr von Ketteler

Kirchliche Ereignisse im 19. Jahrhundert

  • 1803: Reichsdeputationshauptschluss in Regensburg
    • Säkularisation bedeutet den Verlust von 3 Kurstaaten, 20 Bistümern, 280 Klöstern / christlichen Stiften, 18 kath. Universitäten, 100.000 qkm Landbesitz, 3,8 Mill. Einwohnern, 22 Millionen Gulden aus Verpachtung und Besitzeinnahmen
    • Entmachtung der episkopalen Mittelinstanzen zugunstenden römischen Zentralismus
    • Die Kirche liegt in ihren Strukturen völlig danieder
    • Heftig innerkirchliche Diskussion: Ausplünderung oder Befreiung der Kirche für ihre zentralen Aufgaben
  • Reorganisation der Kirche am Vorbild der modernen Nationalstaaten: Bürokratisierung, Hierarchisierung und Zentralisierung
  • Ultramontanismus als zentrales Element einer (neuen) Massenfrömmigkeit
  • Als Ersatz für die staatliche Konfiszierung des kirchlichen Besitzes: Besoldung der kirchlichen Amtsträger
  • Kirche(n) als staatstragende legitimierende öffentliche Instanzen in ihrer Funktion
    • als Moralinstanz und
    • antimodernistische Kraft

1848: Revolution in deutschen Landen

  • Ausgangspunkte: Hungersnot, Wanderungsbewegungen, politische Repression, revolutionäre Stimmung in Frankreich
  • Amtskirche steht eher abseits
  • Dennoch breite Mobilisierung in einzelnen Regionen durch Massenpetitionen (Auflösung 2. Badische Kammer erreicht durch Buß)
  • Blutige Niederschlagung durch die restaurativen Kräfte
  • Kirche profitiert dennoch von der Presse-, Rede und Religionsfreiheit
  • Caritativer und politischer Aufbruch nach 1848

Das Leben zur Zeit Kettelers

 

 

Hungersnöte auf dem Land

 

 

Keine soziale Absicherung

 

 

Neue Arbeit in den Fabriken

 

 

Mehr Arbeitsuchende als Arbeit

Nach 1848: Caritas als Allheilmittel!?

  • Gründung zahlreicher caritativer Bruderschaften
  • Gründung von caritativen (Frauen)Orden
  • Vereine unter katholischem Vorzeichen gründen sie auf verschiedenen Gebieten. Politischer und sozialer Katholizismus nimmt hier seinen Ausgangspunkt.

 

Neue industrielle Fertigung

 

Frauen und Kinderarbeit

1860er Jahre: Der organisierte Aufbruch

  • 1863: F. Lassalle (1825-1864) gründet den „Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein“
  • 1875: Vereinigung der Lassallianer und der „Sozialdemokratischen Arbeiterpartei“ (A. Bebel; W. Liebknecht) zur „Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands“
  • In Abgrenzung beginnen sich Parteien und Bewegungen zu organisieren
  • Phase der Politisierung des Katholizismus

Wilhelm Emmanuel von Ketteler (1811 - 1877)

  • 1811 geboren – westfälisches Adelsgeschlecht
  • 1828 Abitur Jesuiteninternat in Brig (Schweiz)
  • Studium der Rechts- und Staatswissenschaft in Göttingen und Berlin (Duell)
  • Anschließend juristische Staatslaufbahn, aber Ketteler quittiert aus Glaubensgründen den Dienst
  • 1841 – 1843 Studium der Theologie in München
  • 1. Juli 1844 Priesterweihe in Münster


  • Kaplan in Beckum
  • 1846 – 1848 Pfarrer in Hopsten (Bauernpastor)
  • 1848 / 1849 Mitglied der Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche
  • 1849 Propst der St. Hedwigskirche in Berlin
  • 15. März 1850 Ernennung zum Bischof von Mainz
  • 1871/1872 Mitglied des deutschen Reichstags und Mitbegründer des Zentrum
  • 1851 – 1877 Mitglied der ersten Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen


  • 1877 Ketteler erkrankt auf der Rückreise von Rom
  • 13. Juli 1877 Ketteler stirbt im Kapuzinerkloster Burghausen
  • 18. Juli 1877 Beisetzung im Mainzer Dom

Die soziale Frage

„Die schwerste Frage, die bei allen gesetzlichen Bestimmungen, bei allen Staatsformen noch nicht gelöst ist, das ist die soziale Frage (…). Es wird sich zeigen, dass der katholischen Kirche die endliche Lösung der sozialen Frage vorbehalten ist; denn der Staat (…) hat dazu nicht die Kraft.“

„Wollen wir also die Zeit erkennen, so müssen wir die soziale Frage zu ergründen suchen. Wer sie begreift, der erkennt die Gegenwart, wer sie nicht begreift, dem ist Gegenwart und Zukunft ein Rätsel.“

Wilhelm Emmanuel Freiherr von Ketteler, aus seinem Leben

Am 1. Oktober 1844 trat er seinen Dienst in der Pfarrei Beckum, der er als dritter Kaplan zugeteilt war, an. In der westfälischen Kreisstadt, unter deren etwa 4000 Einwohnern er bis zum Herbst 1846 wirkte, entwickelte sich bereits die den späteren Bischof auszeichnende Aufgeschlossenheit für die„soziale Frage".

Seine besondere Fürsorge galt hier den Armen undKranken, für die er die Errichtung eines unter der Leitung der Barmherzigen Schwestern stehenden Krankenhauses anregte, das 1848 dann tatsächlich im Beisein Kettelers eröffnet werden konnte.

Aus einem Brief vom 13. November 1846

"Mit der Stellung, die mir Gott jetzt überwiesen, habe ich das Höchste erreicht, was ich mir auf Erden erdenken konnte."

Kettelers Wunsch, „Bauernpastor" zu werden, hatte sich mit seiner Berufung als Pfarrverwalter nach Hopsten, einer sehr verwahrlosten Gemeinde von über 2000 Seelen, zu Allerheiligen 1846 erfüllt. Die Armut in der neuen Gemeinde war groß.

Tatkräftig ging der junge Pfarrer daran, die größte Not zu lindern. Unter den wenigen Wohlhabenden der Gemeinde gründete er einen Verein zur Unterstützung der Armen und veranlasste seine adelige Verwandtschaft, mit Wagenladungen von Getreide den vielen Hungernden zu Hilfe zu kommen. Ketteler selbst besuchte die von anderen gemiedenen Häuser, in denen der Typhus herrschte, pflegte die Kranken, wusch die Leichen.

Der Hass, mit dem ihn seine neue Gemeinde anfänglich empfangen hatte, wandelte sich mehr und mehr in Hochachtung und Vertrauen.

Kurz nach seinem Amtsantritt verfasst

Da macht mir jetzt der Leib der mir Anvertrauten noch mehr zu schaffen wie die Seele, und es ist mir eine recht bittere Erfahrung, dabei so wenig helfen zu können.

Die Mittel zur Lösung der "sozialen Frage"

  • Gesinnungsreform
  • Caritas
  • Kirchenreform
  • priesterliche Seelsorge
  • Disziplinierung der Arbeiterschaft durch religiöse Unterweisung in den Fabriken
  • Isolierung der Katholiken von kirchenfeindlichen Kräften

Die sich wandelnden Mittel zur Lösung der "sozialen Frage"

  • Systematische Sozialpolitik
  • Sozialreform
  • Übereinstimmung mit Ferdinand Lassalle: ehernes Lohngesetz als Analyse, Notwendigkeit der Produktivassoziationen
  • Caritas reicht nicht mehr; Strukturreformen sind ebenfalls notwendig

Ehernes Lohngesetz

Agitatorische Formulierung der Lohntheorie des David Richardo durch Ferdinand Lasalle

Der Arbeitslohn könne auf die Dauer nicht über das sog. Existenzminimum steigen, das für das Leben des Arbeiters und seiner Familie erforderlich ist, da eine Erhöhung sofort zu einer Bevölkerungsvermehrung führe, die den Lohn wieder herabdrücke.

Nach Ferdinand Lassalle schwankt der Lohn bei vollkommener Konkurrenz unter den Bedingungen eines schrankenlosen Kapitalismus stets um das Existenzminimum. Entsprechend dieser Vorstellung sollten die Löhne gesetzlich festgelegt, d.h. für eine bestimmte Arbeitsleistung entsprechend dem "ehernen Lohngesetz" der Gegenwert in Geld gesetzlich festgeschrieben werden. Die Überlegung ähnelt dem Mindestlohn, definiert jedoch nicht den Mindestanspruch, sondern einen fixen "ehernen" Geldwert, der weder über noch unterschritten werden darf.

Das eherne Lohngesetz ist daher das konzeptionelle Gegenteil der angewandten Tarifautonomie, die zwischen der Gewerkschaft als Arbeitnehmervertretung und den Arbeitgebern ohne formelle Einwirkung von außen stattfindet.

Einzelkämpfer der "sozialen Frage"?

Ketteler 1869 in Fulda

Die Arbeiterfrage ist „reif“, um von der Kirche behandelt zu werden

Arbeiterfrage als Bestandteil der Ausbildung des Klerus (Erfassung des Fabrikwesens und der Folgen durch kirchliche Beauftragte)

Die soziale Frage berührt das „depositum fidei“

Der Deutsche Episkopat und das I. Vatikanische Konzil ignorieren die soziale
Frage.

Wilhelm Emmanuel Freiherr von Ketteler, seine wichtigsten Schriften zur Sozialen Frage

Adventspredigten im Mainzer Dom, 1848: Die großen sozialen Fragen der Gegenwart

  • Die katholische Lehre vom Eigentum (I)
  • Die katholische Lehre vom Eigentum (II)
  • Die katholische Lehre von der Freiheit des Menschen
  • Die katholische Lehre von der Bestimmung des Menschen
  • Die katholische Lehre von der Ehe und Familie
  • Von der Autorität der Katholischen Kirche

Die Arbeiterfrage und das Christentum, 1864

Predigt auf der Liebfrauenheide: Die Arbeiterbewegung und ihr Streben im Verhältnis zu Religion und Sittlichkeit, 1869

"Magna Charta der christlichen Arbeiterbewegung"

 

Entwicklung der Katholischen Soziallehre seit Bischof Ketteler

Leo XIII.:

Rerum novarum. Über die Arbeiterfrage. Rom 1891.

Pius XI.:

Quadragesimo anno. Über die Gesellschaftlich Ordnung. Rom 1931.( 40 Jahre nach Rerum novarum)

Pius XII.:

Pfingstbotschaft 1941. Über die soziale Frage. Rom 1941.

Johannes XXIII.:

Mater et magistra. Über die jüngsten Entwicklungen des gesellschaftlichen Lebens. Rom 1961.

Pacem in terris. Über den Frieden unter allen Völkern. Rom 1963.

2. Vatikanisches Konzil:

Gaudium et spes. Über die Kirche in der Welt von heute. Rom 1965.

Paul VI.:

Populorum progressio. Über die Entwicklung der Völker. Rom 1967.

Johannes Paul II.:

Laborem exercens. Über die menschliche Arbeit. Rom 1981.

Sollicitudo rei socialis. Zwanzig Jahre nach Populorum Progressio. Rom 1987.

Centesimus annus. Zum hundertsten Jahrestag von Rerum novarum. Rom 1991.

Wort des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland:

Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit. Hannover/Bonn 1997.

Benedikt XVI:

Caritas in Veritate. Über Entwicklung des Menschen in der Liebe und in der Wahrheit. Rom 2009.

Kettelers Bedeutung für heute

  • Gerechtigkeitshandeln ist unabdingbarer Ausdruck christlichen Glaubens
  • Gerechtigkeit und Solidarität
  • Politische Einmischung
  • Starker Sozialstaat
  • Gesinnungs- und Zuständereform
  • Kirchenreform
  • Der einzelne ist schwach, er kann wenig bewegen. Deshalb, organisiert euch, sonst werdet ihr im Staube der Straßen zertreten.

Bischof Ketteler und die katholische Soziallehre heute, eine Gegenüberstellung

Lohngerechtigkeit

Wilhelm Emmanuel Ketteler Laborem exercens, Johannes Paul II, 1981
Die erste Forderung des Arbeiterstandes ist: eine dem wahren Werte der Arbeit entsprechende Erhöhung des Arbeitslohnes. Diese Forderung ist im allgemeinen höchst billig; auch die Religion fordert, dass die menschliche Arbeit nicht wie eine Ware behandelt und lediglich durch An- und Angebot abgeschätzt werde. Dass die menschliche Arbeit auch entsprechenden Lohn empfange, ist eine Forderung der Gerechtigkeit und des Christentums. Die natürliche Grenze des Arbeiterlohnes liegt in der Rentabilität des Geschäftes, in welchem ihr arbeitet. Das geistige und materielle Kapital, welches in dem Geschäfte steckt, wird sich augenblicklich dem Geschäfte entziehen und einem anderen Industriezweige zuwenden, sobald die Lohnansprüche so hoch werden, dass es selbst keinen hinreichenden Gewinn mehr abwirft. Dann hört aber die Arbeit auf. So wahr es auch ist, dass der Mensch zur Arbeit bestimmt und berufen ist, so ist doch in erster Linie die Arbeit für den Menschen da und nicht der Mensch für die Arbeit. Die Rangordnung der Werte und der tiefere Sinn der Arbeit fordern, dass das Kapital der Arbeit diene und nicht die Arbeit dem Kapital. Arbeit und die Rechte, die sich aus ihr ergeben, vor allem das Recht auf angemessene Entlohnung und auf die Sicherheit der Person des Arbeitnehmers und seiner Familie.

Arbeit und Kapital

Predigt auf der Liebfrauenheide 1869 Centesimus annus, Johannes Paul II, 1991
Der Arbeiter mit seiner Kraft wurde, wie ich vorher sagte, isoliert, die Geldmacht dagegen wurde zentralisiert. Der Arbeiterstand wurde in vereinzelte Arbeiter aufgelöst, wo jeder gänzlich ohnmächtig war; die Geldmacht verteilte sich aber nicht in mäßige Kapitalanteile, sondern im Gegenteil sammelte sich zu immer größeren und übermäßigen Massen. Ein Rothschild, der seinen Kindern 1700 Millionen Franken hinterlässt, ist so recht ein Produkt dieser volkswirtschaftlichen Richtung. Der Menschenverband wurde zerstört, und an dessen Stelle trat der Geldverband in furchtbarer Ausdehnung. Das Eigentum an Produktionsmitteln sowohl im industriellen wie im landwirtschaftlichen Bereich ist gerechtfertigt, wenn es einer nutzbringenden Arbeit dient. Es wird hingegen rechtswidrig, wenn es nicht produktiv eingesetzt wird oder dazu dient, die Arbeit anderer zu behindern, um einen Gewinn zu erzielen, der nicht aus der Gesamtausweitung der Arbeit und des gesellschaftlichen Reichtums erwächst, sondern aus ihrer Unterdrückung, aus der unzulässigen Ausbeutung, aus der Spekulation und aus dem Zerbrechen der Solidarität in der Welt der Arbeit Ein solches Eigentum besitzt keinerlei Rechtfertigung und stellt einen Mißbrauch vor Gott und den Menschen dar. Die Verpflichtung, im Schweiße seines Angesichts sein Brot zu verdienen, besagt gleichzeitig ein Recht. Eine Gesellschaft, in der dieses Recht systematisch verweigert wird, in der es die wirtschafts-politischen Maßnahmen den Arbeitern nicht ermöglichen, eine befriedigende Beschäftigungslage zu erreichen, kann weder ihre sittliche Rechtfertigung noch den gerechten sozialen Frieden erlangen.

Frauen und Kinderarbeit

Predigt auf der Liebfrauenheide 1869 Laborem exercens, Johannes Paul II, 1981
Auch die Religion fordert, dass die Mutter im Hause in Erfüllung ihrer hohen und heiligen Pflichten gegen Mann und Kinder den Tag zubringe. Der zweite und Hauptgrund aber, welcher gegen die Arbeit der Mädchen in Fabriken geltend gemacht wird, ist der nachteilige Einfluss auf die Sittlichkeit der Arbeitertöchter und damit auf die künftigen Familien. Durch die Fabrikarbeit der Kinder wird der Familiengeist schon im Kinde zerstört, was, wie wir gleich noch näher sehen werden, ohnehin die größte Gefahr des Arbeiterstandes ist. Dadurch wird überdies dem Kinde jede freie Zeit zum heiteren Kinderspiele, welches so naturnotwendig zum Kindesalter gehört, geraubt. Dadurch wird ferner seine Gesundheit beschädigt, seine Sittlichkeit im höchsten Grade. Es ist eine Tatsache, dass in vielen Ländern die Frauen in fast allen Lebensbereichen tätig sind. Sie sollten aber diese Tätigkeiten ihrem eigenen Wesen gemäß verrichten können, ohne Diskriminierungen und ohne Ausschluss von Stellungen, für die sie befähigt sind, aber zugleich auch, ohne wegen ihrer familiären Wünsche oder wegen ihrer spezifischen Rolle bei der Aufgabe, an der Seite der Männer zum Wohl der Gesellschaft beizutragen, weniger geachtet zu werden. Die wahre Aufwertung der Frau erfordert eine Arbeitsordnung, die so strukturiert ist, dass sie diese Aufwertung nicht mit dem Aufgeben ihrer Eigenheit bezahlen muss und zum Schaden der Familie, wo ihr als Mutter eine unersetzliche Rolle zukommt.

Arbeiterbewegung

Predigt auf der Liebfrauenheide 1869 Laborem exercens, Johannes Paul II, 1981
Und diese Richtung, die Arbeiter zu organisieren, um mit gemeinschaftlicher Anstrengung ihre Interessen und Rechte geltend zu machen, ist daher berechtigt und heilsam, ja selbst notwendig, wenn der Arbeiterstand nicht ganz erdrückt werden soll von der Macht des zentralisierten Geldes. Die Grundrichtung, welche der ganzen Bewegung im Arbeiterstande ihre Bedeutung gibt und ihr eigentliches Wesen ausmacht, ist auf Verbindung, auf Vereinigung der Arbeiter gerichtet, um so mit vereinter Kraft die Interessen der Arbeiter geltend zu machen. Die katholische Soziallehre vertritt nicht die Meinung, dass die Gewerkschaften nur Ausdruck der »Klassen«-Struktur einer Gesellschaft und Teilnehmer des Klassenkampfes seien, der unvermeidlich das gesellschaftliche Leben beherrsche. Gewiss, sie nehmen teil am Kampf für die soziale Gerechtigkeit, für die berechtigten Ansprüche der Arbeitenden in den verschiedenen Berufen.

Streik und Arbeitskampf

Predigt auf der Liebfrauenheide 1869 Gaudium et spes, Vaticanum II, Pastoralkonstitution 1965
Man hat oft behauptet, dass diese Streiks durch die Störung des Geschäftes und durch die Entbehrung des Lohnes auf seiten der Arbeiter, welche die Arbeit einstellen, den Arbeitern mehr geschadet als genutzt haben. Das ist aber im ganzen und großen unwahr. Die Streiks haben, wie dies soeben der Engländer Thornton überzeugend nachgewiesen, den Arbeitslohn bedeutend gehoben. Es ist daher in unserer Zeit, wo diese Bewegung unter den Arbeitern zur Verbesserung ihrer materiellen Lage immer stärker, immer allgemeiner wird, von der höchsten Bedeutung, dass diese Forderung ihr berechtigtes Maß nicht überschreite, dass die Arbeiter sich nicht als Mittel zu ganz anderen Zwecken missbrauchen lassen. Nicht der Kampf zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeiter muss das Ziel sein, sondern ein rechtmäßiger Friede zwischen beiden. In den wirtschaftlichen Unternehmen stehen Personen miteinander in Verbund, d. h. freie, selbstverantwortliche, nach Gottes Bild geschaffene Menschen. Darum sollte man unter Bedachtnahme auf die besonderen Funktionen der Einzelnen, sei es der Eigentümer, der Arbeitgeber, und unbeschadet der erforderlichen einheitlichen Werkleitung die aktive Beteiligung aller an der Unternehmensgestaltung voranbringen. In großem Umfang werden Entscheidungen über wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten, die für das künftige Los der Arbeiter und ihrer Nachkommenschaft von Bedeutung sind, nicht so sehr in den einzelnen Unternehmen als vielmehr an höheren Stellen getroffen; darum sollten die Arbeiter auch daran beteiligt sein, sei es unmittelbar, sei es durch frei gewählte Abgesandte.

Quelle: Die Bedeutung von Bischof Wilhelm Emmanuel Freiherr von Ketteler für unsere Zeit, Heribert Kron

Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit, 1997
Auch in Zukunft wird die Gesellschaft dadurch geprägt sein, dass die Erwerbsarbeit für die meisten Menschen den bei weitem wichtigsten Zugang zu eigener Lebensvorsorge und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben schafft. In einer solchen Gesellschaft wird der Anspruch der Menschen auf Lebens-, Entfaltungs- und Beteiligungschancen zu einem Menschenrecht auf Arbeit. Wenngleich dieses ethisch begründete Anrecht auf Erwerbsarbeit nicht zu einem individuell einklagbaren Anspruch werden kann, verpflichtet es die Träger der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Tarif- und Sozialpolitik, größtmögliche Anstrengungen zu unternehmen, um die Beteiligung an der Erwerbsarbeit zu gewährleisten.
Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit, 1997
Sozialer Ausgleich und soziale Balance sind auch dann gefordert, wenn die Lasten neu verteilt werden. Veränderungen und Anpassungen des Sozialstaats dürfen nicht nur und auch nicht in erster Linie den Geringerverdienenden, den Arbeitslosen und den Sozialhilfeempfängern zugemutet werden. Das Gerechtigkeitsempfinden wird empfindlich gestört, wenn nicht zur gleichen Zeit bei denen Abstriche gemacht werden, die sie ohne Not verkraften können, und entschiedene Anstrengungen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerflucht unternommen werden.
Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit, 1997
Frauen wollen ihre Fähigkeiten und Anliegen in Familie und Beruf, im privaten und im öffentlichen Leben verwirklichen. Sie wollen dabei bezahlte und die überwiegend von ihnen geleistete unbezahlte Arbeit mit Männern teilen und in allen Bereichen partnerschaftlich mit ihnen zusammenarbeiten. Dies setzt nicht nur einen Wandel in den Beziehungen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen voraus. Erforderlich sind ebenso strukturelle Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft, die den unterschiedlichen Bedürfnissen und Lebenssituationen von Männern und Frauen, von Vätern und Müttern gerecht werden.
 
 
 
Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit, 1997
Wenn Märkte an ihre Grenzen stoßen, sucht man das Heil beim Staat. Versagt der Staat, so fordert man mehr Markt, Privatisierungen und Deregulierungen. Über diesem Dualismus droht in Vergessenheit zu geraten, dass gesellschaftliche Gruppen und Institutionen, die weder dem Staat noch dem Bereich des Marktes zuzuordnen sind, einen eigenständigen Beitrag zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wohlfahrt leisten. Hierzu gehören in erster Linie die Familien aber auch die gemeinnützigen Einrichtungen, Formen assoziativer Selbsthilfe - beispielsweise in Kirchen, Gewerkschaften oder Vereinen - und Formen wechselseitiger Hilfe - etwa im Bereich von Nachbarschaften oder sonstigen Bekanntschaftsbeziehungen.

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