Viel Information konnten betroffene Eltern, aber auch Anbieter von Leistungen über das „Bildungs- und Teilhabepaket“ der Bundesregierung mitnehmen. In einer Veranstaltung der KAB (kath. Arbeitnehmer-Bewegung) Mainz im Gemeindesaal der Pfarrei St. Bonifaz in der Mainzer Neustadt gab Claudia Siebner, die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Stadtratsfraktion, zuerst einen kurzen Überblick, wie es zu diesen finanziellen Hilfen für Familien gekommen ist. Danach informierte der Abteilungsleiter „Allgemeine Hilfen“ Ralf Scheib über die verschiedenen Möglichkeiten Förderung für bezugsberechtigte Kinder und Jugendliche zu bekommen. Anspruchsberechtigt sind Familien die Leistungen nach Hartz IV bzw. SGB beziehen, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Die einzeln zu beantragenden Leistungen umfassen das „Schulbasispaket“ von 100 € pro Jahr (erstmals ab August 2011), das von Kitas oder Schulen angebotene Mittagsessen, wobei ein Eigenanteil von einem € pro Mahlzeit bei den Eltern verbleibt, die Schülerbeförderung sowie die Kosten für Ausflüge oder Klassenfahrten. Neu im Leistungskatalog des „Amtes für soziale Leistungen“ sind Mitgliedsbeiträge für Sportvereine (bis zu zehn €) und, bei Bescheinigung durch den Lehrer, auch Nachhilfekosten.
Die Stadt Mainz rechnet mit 5600 antragsberechtigten Kindern, bisher seien aber nur etwa 1887 Anträge eingegangen. Nach Beantwortung vieler Fragen aus dem Publikum wies der KAB-Bezirksvorsitzende und Moderator Ludwig Braun abschließend auf das ausgelegte Informationsmaterial hin sowie darauf, dass für den von der Bundesregierung ermöglichten rückwirkenden Bezug (ab dem 01.01.2011) dieser auch parallel zu beziehenden Leistungen, die Frist am 30.06.11 abläuft.
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| Diskussion zum Bildungs- und Teilhabepaket |